Für Arzt-, Klinik- und Reha-Fahrten
Geeignet für Fahrten zur Arztpraxis, zu ambulanten Behandlungen, zur Klinik sowie für Reha- und Kurfahrten mit entsprechender Verordnung.
Fahrten mit Kassenverordnung
Wir übernehmen Krankenfahrten zur Arztpraxis, Klinik, Dialyse oder Reha-/Kurmaßnahme, wenn eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vorliegt. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse.
Auf einen Blick
Für eine Krankenfahrt benötigen wir die ausgefüllte Verordnung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Teilen Sie uns außerdem Abholadresse, Zielort und Termin mit, damit wir die Fahrt passend einplanen können.
Was Sie wissen sollten
Geeignet für Fahrten zur Arztpraxis, zu ambulanten Behandlungen, zur Klinik sowie für Reha- und Kurfahrten mit entsprechender Verordnung.
Für eine einmalige Fahrt genügt in der Regel die Verordnung (Transportschein). Handelt es sich um eine Serie wiederkehrender Fahrten, ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Kostet die Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie höchstens den Fahrpreis selbst. Der Eigenanteil fällt je Fahrt an – Hin- und Rückfahrt zählen dabei als zwei Fahrten. Den Nachweis einer Befreiung zeigen Sie bitte dem Fahrer bzw. der Fahrerin vor. Privat Versicherte zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.
Buchungsablauf
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) aus, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist – das gilt auch für Reha- und Kurfahrten.
Sie kontaktieren uns mit den Fahrtdaten (Abholadresse, Ziel, Termin) und der vorliegenden Verordnung. Wir stimmen den Ablauf der Fahrt mit Ihnen ab.
Wir holen Sie zum vereinbarten Termin ab und bringen Sie zur Praxis, Klinik oder Reha-/Kureinrichtung – und auf Wunsch auch wieder zurück.
Gesetzlich Versicherte: Direktabrechnung mit der Kasse. Privat Versicherte: Erstattung über die eigene Versicherung.
Häufige Fragen
Das ist das Formular, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Es ist die Grundlage dafür, dass Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten ganz oder teilweise übernehmen kann.
Bei einer einmaligen Fahrt reicht in der Regel die Verordnung (Transportschein). Bei einer Serie wiederkehrender Fahrten, zum Beispiel bei Reha- oder Kurfahrten mit mehreren Terminen, ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die Fahrt anhand Ihrer Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Privat Versicherte zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.