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Fahrten mit Kassenverordnung

Krankenfahrten Stuttgart mit Verordnung und Transportschein

Wir übernehmen Krankenfahrten zur Arztpraxis, Klinik, Dialyse oder Reha-/Kurmaßnahme, wenn eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vorliegt. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse.

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Auf einen Blick

Verordnung, Fahrt und Abrechnung aus einer Hand

Für eine Krankenfahrt benötigen wir die ausgefüllte Verordnung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Teilen Sie uns außerdem Abholadresse, Zielort und Termin mit, damit wir die Fahrt passend einplanen können.

  • Mit Verordnung (Transportschein) der Krankenkasse
  • Auch für Reha- und Kurfahrten
  • Abholung an Wohnadresse, Praxis oder Klinik

Was Sie wissen sollten

Planung, Ablauf und Preis

Für Arzt-, Klinik- und Reha-Fahrten

Geeignet für Fahrten zur Arztpraxis, zu ambulanten Behandlungen, zur Klinik sowie für Reha- und Kurfahrten mit entsprechender Verordnung.

Genehmigung nur bei Fahrtenserie

Für eine einmalige Fahrt genügt in der Regel die Verordnung (Transportschein). Handelt es sich um eine Serie wiederkehrender Fahrten, ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Kostenübernahme und Eigenanteil

Gesetzlich Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Kostet die Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie höchstens den Fahrpreis selbst. Der Eigenanteil fällt je Fahrt an – Hin- und Rückfahrt zählen dabei als zwei Fahrten. Den Nachweis einer Befreiung zeigen Sie bitte dem Fahrer bzw. der Fahrerin vor. Privat Versicherte zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Buchungsablauf

Von der Anfrage bis zur Abholung

  1. 01

    Verordnung vom Arzt

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) aus, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist – das gilt auch für Reha- und Kurfahrten.

  2. 02

    Anruf und Buchung

    Sie kontaktieren uns mit den Fahrtdaten (Abholadresse, Ziel, Termin) und der vorliegenden Verordnung. Wir stimmen den Ablauf der Fahrt mit Ihnen ab.

  3. 03

    Die Fahrt

    Wir holen Sie zum vereinbarten Termin ab und bringen Sie zur Praxis, Klinik oder Reha-/Kureinrichtung – und auf Wunsch auch wieder zurück.

  4. 04

    Abrechnung mit der Kasse

    Gesetzlich Versicherte: Direktabrechnung mit der Kasse. Privat Versicherte: Erstattung über die eigene Versicherung.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenfahrten und Kassenverordnung

Was ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein)?

Das ist das Formular, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt, wenn eine Fahrt zur Behandlung medizinisch notwendig ist. Es ist die Grundlage dafür, dass Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten ganz oder teilweise übernehmen kann.

Muss die Fahrt vorher von der Krankenkasse genehmigt werden?

Bei einer einmaligen Fahrt reicht in der Regel die Verordnung (Transportschein). Bei einer Serie wiederkehrender Fahrten, zum Beispiel bei Reha- oder Kurfahrten mit mehreren Terminen, ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse ab?

Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die Fahrt anhand Ihrer Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Privat Versicherte zahlen die Fahrt zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Fahrt unverbindlich anfragen

Senden Sie uns die wichtigsten Fahrtdetails. Wir prüfen Verfügbarkeit und melden uns mit einem transparenten Angebot.