<link rel="stylesheet" href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Montserrat:wght@400;500;700&display=swap" />

Fahrten mit Kassenverordnung

Dialysefahrten Stuttgart mit Verordnung und festem Fahrplan

Wir übernehmen Fahrten zur Dialyse, wenn eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vorliegt. Da Dialysebehandlungen meist mehrmals wöchentlich zum gleichen Termin stattfinden, richten wir die Fahrten auf einen festen, wiederkehrenden Ablauf ein, statt jede Fahrt einzeln neu zu planen. Für eine solche Fahrtenserie ist zusätzlich zur Verordnung eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse.

Jetzt anrufen

Auf einen Blick

Fester Fahrplan statt Einzelbuchung

Für Dialysefahrten benötigen wir die ausgefüllte Verordnung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes sowie Ihren Behandlungsplan (Wochentage und Uhrzeiten). Daraus legen wir einen festen Fahrplan an, der pünktlich zu jedem Dialysetermin greift.

  • Mit Verordnung (Transportschein) der Krankenkasse
  • Feste Fahrten mehrmals wöchentlich möglich
  • Pünktlich zum Dialysetermin und zurück

Was Sie wissen sollten

Planung, Ablauf und Preis

Für wiederkehrende Dialysetermine

Geeignet für regelmäßige Dialysefahrten mit festem Wochenplan sowie für einzelne Fahrten, etwa bei kurzfristigen oder auswärtigen Behandlungsterminen.

Behandlungsplan und Folgeverordnung

Ändert Ihr Dialysezentrum den Behandlungsplan dauerhaft – andere Wochentage, andere Uhrzeiten oder ein anderes Zentrum –, passen wir den festen Fahrplan entsprechend an, sobald uns die neuen Termine vorliegen. Läuft Ihre Verordnung aus, holen Sie die Folgeverordnung bitte selbst ein – wir unterstützen Sie dabei, und auch Praxis oder Klinik helfen in der Regel weiter. Die Fahrten laufen in der Zwischenzeit weiter.

Kostenübernahme und Eigenanteil

Gesetzlich Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt (Nachweis bitte dem Fahrer bzw. der Fahrerin vorzeigen). Kostet eine Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie höchstens den Fahrpreis selbst. Bei einer Fahrtenserie fällt der Eigenanteil nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt an, nicht für jede einzelne Fahrt dazwischen. Privat Versicherte zahlen die Fahrten zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Buchungsablauf

Von der Anfrage bis zur Abholung

  1. 01

    Verordnung vom Arzt

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) für die Dialysefahrten aus.

  2. 02

    Fahrplan einrichten

    Sie teilen uns Ihren Behandlungsplan mit (Dialysezentrum, Wochentage, Uhrzeiten) und die vorliegende Verordnung. Wir richten daraus einen festen, wiederkehrenden Fahrplan ein.

  3. 03

    Pünktliche Fahrten zur Dialyse

    Wir holen Sie zu jedem Termin pünktlich ab und bringen Sie zur Dialyse – und im Anschluss auf Wunsch auch wieder zurück.

  4. 04

    Abrechnung mit der Kasse

    Gesetzlich Versicherte: Direktabrechnung mit der Kasse. Privat Versicherte: Erstattung über die eigene Versicherung.

Häufige Fragen

Fragen zu Dialysefahrten und festen Fahrplänen

Können Sie mich mehrmals wöchentlich zur Dialyse fahren?

Ja. Feste Dialysefahrten, zum Beispiel dreimal wöchentlich zum gleichen Dialysezentrum, richten wir als wiederkehrenden Fahrplan ein, damit Sie sich nicht um jede einzelne Fahrt neu kümmern müssen.

Was passiert, wenn sich mein Dialysetermin einmal verschiebt?

Bei Terminänderungen sind wir grundsätzlich flexibel. Melden Sie uns die Änderung möglichst 24 Stunden, mindestens aber 12 Stunden vorher, damit wir die einzelne Fahrt im festen Fahrplan anpassen können. Der übrige wiederkehrende Ablauf bleibt davon unberührt.

Was passiert, wenn die Folgeverordnung noch nicht vorliegt?

Ihre Fahrten laufen zunächst weiter – eine feste Frist, nach der wir sie einstellen, gibt es nicht. Bei der Folgeverordnung unterstützen wir Sie, und auch Ihre Praxis oder Klinik hilft in der Regel weiter. Genehmigt Ihre Krankenkasse die Fahrten nachträglich, rechnen wir wie gewohnt mit ihr ab. Bleibt die Genehmigung aus, stellen wir Ihnen die zwischenzeitlich gefahrenen Fahrten in Rechnung. Sie können die Fahrten deshalb jederzeit aussetzen, wenn Sie dieses Risiko nicht tragen möchten.

Wie läuft die Abrechnung bei regelmäßigen Dialysefahrten mit der Krankenkasse ab?

Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die gesamte Fahrtenserie anhand Ihrer Verordnung ab, teils auch monatlich statt für die ganze Serie auf einmal. Privat Versicherte zahlen die Fahrten zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Fahrt unverbindlich anfragen

Senden Sie uns die wichtigsten Fahrtdetails. Wir prüfen Verfügbarkeit und melden uns mit einem transparenten Angebot.