Für wiederkehrende Dialysetermine
Geeignet für regelmäßige Dialysefahrten mit festem Wochenplan sowie für einzelne Fahrten, etwa bei kurzfristigen oder auswärtigen Behandlungsterminen.
Fahrten mit Kassenverordnung
Wir übernehmen Fahrten zur Dialyse, wenn eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes vorliegt. Da Dialysebehandlungen meist mehrmals wöchentlich zum gleichen Termin stattfinden, richten wir die Fahrten auf einen festen, wiederkehrenden Ablauf ein, statt jede Fahrt einzeln neu zu planen. Für eine solche Fahrtenserie ist zusätzlich zur Verordnung eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse.
Auf einen Blick
Für Dialysefahrten benötigen wir die ausgefüllte Verordnung (Transportschein) Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes sowie Ihren Behandlungsplan (Wochentage und Uhrzeiten). Daraus legen wir einen festen Fahrplan an, der pünktlich zu jedem Dialysetermin greift.
Was Sie wissen sollten
Geeignet für regelmäßige Dialysefahrten mit festem Wochenplan sowie für einzelne Fahrten, etwa bei kurzfristigen oder auswärtigen Behandlungsterminen.
Ändert Ihr Dialysezentrum den Behandlungsplan dauerhaft – andere Wochentage, andere Uhrzeiten oder ein anderes Zentrum –, passen wir den festen Fahrplan entsprechend an, sobald uns die neuen Termine vorliegen. Läuft Ihre Verordnung aus, holen Sie die Folgeverordnung bitte selbst ein – wir unterstützen Sie dabei, und auch Praxis oder Klinik helfen in der Regel weiter. Die Fahrten laufen in der Zwischenzeit weiter.
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt (Nachweis bitte dem Fahrer bzw. der Fahrerin vorzeigen). Kostet eine Fahrt weniger als 5 €, zahlen Sie höchstens den Fahrpreis selbst. Bei einer Fahrtenserie fällt der Eigenanteil nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt an, nicht für jede einzelne Fahrt dazwischen. Privat Versicherte zahlen die Fahrten zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.
Buchungsablauf
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) für die Dialysefahrten aus.
Sie teilen uns Ihren Behandlungsplan mit (Dialysezentrum, Wochentage, Uhrzeiten) und die vorliegende Verordnung. Wir richten daraus einen festen, wiederkehrenden Fahrplan ein.
Wir holen Sie zu jedem Termin pünktlich ab und bringen Sie zur Dialyse – und im Anschluss auf Wunsch auch wieder zurück.
Gesetzlich Versicherte: Direktabrechnung mit der Kasse. Privat Versicherte: Erstattung über die eigene Versicherung.
Häufige Fragen
Ja. Feste Dialysefahrten, zum Beispiel dreimal wöchentlich zum gleichen Dialysezentrum, richten wir als wiederkehrenden Fahrplan ein, damit Sie sich nicht um jede einzelne Fahrt neu kümmern müssen.
Bei Terminänderungen sind wir grundsätzlich flexibel. Melden Sie uns die Änderung möglichst 24 Stunden, mindestens aber 12 Stunden vorher, damit wir die einzelne Fahrt im festen Fahrplan anpassen können. Der übrige wiederkehrende Ablauf bleibt davon unberührt.
Ihre Fahrten laufen zunächst weiter – eine feste Frist, nach der wir sie einstellen, gibt es nicht. Bei der Folgeverordnung unterstützen wir Sie, und auch Ihre Praxis oder Klinik hilft in der Regel weiter. Genehmigt Ihre Krankenkasse die Fahrten nachträglich, rechnen wir wie gewohnt mit ihr ab. Bleibt die Genehmigung aus, stellen wir Ihnen die zwischenzeitlich gefahrenen Fahrten in Rechnung. Sie können die Fahrten deshalb jederzeit aussetzen, wenn Sie dieses Risiko nicht tragen möchten.
Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die gesamte Fahrtenserie anhand Ihrer Verordnung ab, teils auch monatlich statt für die ganze Serie auf einmal. Privat Versicherte zahlen die Fahrten zunächst selbst und reichen die Quittung zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.